Newsletter – was ist zu beachten? Rechtssicherheit Opt-In-Verfahren

Sie versenden keine E-Mails an Kunden, da Ihnen die Rechtslage zu heikel ist und so viel zu beachten ist? Die Bedeutung des Marketings mit Mails steigt immer weiter, weil die Käufer mehr direkten Kontakt mit Lieferanten, Firmen, Beratern… erwarten. Zudem wollen sie individuell über bestimmte Angebote und Trends informiert werden. Eine Intensivierung des Marketings in diesem Bereich wollten 64% der Business-to-Business-Unternehmer im Jahr 2014 erzielen (http://www.onlinemarketing-blog.de/2014/06/10/wachsende-bedeutung-von-b2b-e-mail-marketing/). Sie sollten wegen möglichen rechtlichen Unsicherheiten nicht auf diese Art der Werbung verzichten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre E-Mails gestalten sollten, um sie bedenkenlos abschicken zu können.

Newsletter was ist zu beachten?

Beim Mailing ist es wichtig, dass sie die Einwilligung des Nutzers besitzen und sie dies auch nachweisen können. Haben Sie das nicht, können durch solche Mails Kosten von 4.000 bis 300.000 Euro entstehen. Dazu dient das gängige Double-Opt-In-Verfahren…

Opt-In und Opt-Out

Opt-In ist die Einwilligung des Kunden für den Empfang weiterer E-Mails von Ihnen wie Newsletter, usw. von Ihrem Unternehmen. Durch einen Klick kann der Konsument mehr Informationen erhalten.

Im Gegensatz dazu gibt es noch das Opt-Out. Dieses Verfahren gilt eher als unseriös und ist rechtlich auch nicht erlaubt. In diesem Fall ist der Nutzer bereits eingetragen und er muss sich durch einen Klick dagegen entscheiden. Zum Beispiel, indem er ein Kontrollkästchen deaktiviert oder er hat im Onlineshop etwas gekauft und erhält automatisch Werbung zugesandt, die er erst mit der ersten E-Mail abbestellen kann.

Double-Opt-In (DOI)

Das Double-Opt-In (DOI) erfolgt durch die Offenlegung der E-Mail-Adresse des Kunden, sowie der anschließenden Bestätigungsnachricht und der erneuten Zustimmung für weitere Werbung.

Es läuft in der Regel so ab:

  1. Ein Interessent trägt sich zum Beispiel für einen Newsletter auf Ihrer Website ein.
  2. Nun erhält er eine E-Mail mit einem Link, indem er diesen Prozess noch einmal bestätigt. Somit kann nicht fälschlicherweise jemand Fremdes seine E-Mail hier eintragen, sondern er selbst muss dies manuell noch einmal bestätigen – daher der Name DOUBLE-Optin.
  3. Nun erhält er meist noch einmal eine E-Mail mit erfolgreicher Bestätigung der Anmeldung.

Das ist das rechtssichere Verfahren. Wenn Sie als E-Mail-Marketing-Software zum Beispiel Cleverreach wählen, dann übernimmt das Programm diesen Anmeldeprozess für Sie automatisch.

Rechtssicher vs. Klage

Ende letzten Jahres wurde eine Klage eingereicht, da ein Online-Verkäufer einem Kunden, ohne dessen vorheriges Einverständnis, Werbung zugeschickt hatte. Dieses Ereignis sorgte für viel Tumult, da die Richter dem DOI kritisch gegenüberstanden. Jedoch basierte das Geschehen nicht auf diesem Vorgang. Wenn der betroffene Online-Händler es eingesetzt hätte, wäre es gar nicht erst zu einer Anklage gekommen. Der Vorfall lässt erkennen, wie sensibel dieser Geschäftszweig ist.

Bis jetzt ist das Double-Opt-In die sicherste Methode für das E-Mail-Marketing, da der Käufer zweimal bestätigen muss, dass er regelmäßig Newsletter erhalten möchte.

Trotzdem werden die Regeln der zulässigen Werbung immer noch gebrochen. In vielen Fällen wurden  Mails ohne eine Zustimmung des Empfängers versendet oder die Absender konnten keine klare Aussage darüber machen, woher sie die Daten der Empfänger erhalten haben. Wegen der zunehmenden Arbeit an klareren Regeln in der Werbebranche, werden die Firmen allerdings zunehmend sensibler, was dieses Thema betrifft.

ZDF – ein paar interessante Zahlen, Daten, Fakten

  • Die Artegic-Studie zeigt, dass 74,1% der deutschen Unternehmen die Double-Opt-In Methode verwenden. Dieser hohe Anteil lässt sich auf die Rechtslage in Deutschland zurückführen (Quelle: Acquisa 06/2015  S.41)
  • Außerdem stellte sich heraus, dass 41 der 50 begehrtesten, deutschen Marken Newsletter online zur Verfügung stellen. (Quelle: Acquisa 06/2015 S.8)
  • Jedoch nutzen nur 29 der 50 das sicherste Verfahren, das Double-Opt-In, für solche Angebote. (Quelle: Acquisa 06/2015 S.8)
  • 41% sind der Meinung, dass Opt-Out ein gutes Vorgehen sei. Doch der größere Teil der Befragten meint, dass dieses Verfahren einige Gefahren beinhaltet und dass es vom E-Mail-Empfänger schlechter anerkannt wird. Eine Umstellung von Double-Opt-In auf Opt-out empfanden 6 von 10 Betrieben als eine Schädigung des E-Mail-Marketings. (Quelle: Acquisa 06/2015 S.41)

Wenn Sie sich konsequent an die gesetzlichen Regeln in diesem Bereich halten, können Sie ohne jegliche Einschränkungen mehr Kunden durch Mailing erreichen. Mehr Informationen zu Thema E-Mail-Marketing erhalten Sie hier in unserem Blog >>

 

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