Framing: Ist die Nutzung fremder Videos legal?

Stichwort: Video in Webseite einbinden – Hört sich erstmal einfach an, aber es gibt einige Hinweise, die man beachten sollte. In der heutigen Zeit ist es sehr leicht gute Videos von anderen für seine eigene Internetpräsenz zu nutzen und dadurch Anhänger zu gewinnen. Innerhalb eines Klicks können Sie Videos, Bilder oder Beiträge teilen, verlinken oder liken. Doch es ist nicht Ihr Inhalt, den Sie auf Ihrer Internetseite verwenden, deswegen können Sie auch schnell Probleme mit dem Herausgeber des Videos bekommen. Wie sie fremde Videos rechtssicher verwenden können erfahren Sie hier.

YouTube Video – Klage gegen Einbettung

Ein Produzent für Trinkwasserfilter hatte ein Video zur Umweltverschmutzung erstellt und auf YouTube hochgeladen. Mit diesem kurzen Film wollte er seine Produkte besser verkaufen. Ein Konkurrent des Unternehmens fand dieses Video auf YouTube und es wurde für deren eigene Internetseite verwendet. Der Urheber war natürlich verärgert, da er für dieses Marketingvideo viel Geld zahlen musste und die Konkurrenz hatte sich dem einfach ermächtigt. Daraufhin bekam das Konkurrenzunternehmen eine Klage, da ohne Zustimmung gehandelt und gegen die Urheberrechte verstoßen wurde.

Doch so einfach kann der Streit der beiden Unternehmen nicht gelöst werden. Der Kurzfilm wurde nämlich nicht auf der Website des Urhebers veröffentlicht und dort hinterlegt, sondern er wurde auf der öffentlichen Videoplattform YouTube online gestellt. Auf der beklagten Internetseite wurde ausschließlich eine Verlinkung mit dem YouTube Video hergestellt (auch typischerweise als Einbetten oder Framing von YouTube-Videos bekannt).

Was zählt, ist das Einverständnis!

Nach dem Konzept des Framings wäre es erlaubt, das Video zu nutzen, da der Inhalt dadurch im Internet verbreitet wird. Nun hängt es davon ab,

  • ob der Film wissentlich vom Urheber auf YouTube gestellt wurde, denn dann wäre es kein Verstoß gegen die Urheberrechte, oder
  • wird ein Video für eigene Zwecke genutzt, das ohne Einwilligung im Netz veröffentlicht wurde, kann dies eine schwere Strafe zur Folge haben.

Schließlich wurde die Beschuldigung vom Urheber zurückgewiesen, da erst untersucht werden muss, ob die Herausgabe des Videos auf YouTube mit seinem Einverständnis erfolgte (Quelle: http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8340-bgh-urteil-zum-framing-ist-das-einbetten-von-fremden-videos-im-netz-erlaubt.html)

Ein fremdes Video in die eigene Webseite einbinden – so sind Sie auf der sicheren Seite:

Wenn Sie ein fremdes Video auf Ihrer Website oder Facebook-Seite einbinden wollen, sollten Sie sicher sein, dass die Veröffentlichung vom Herausgeber bewilligt wurde. Liegt das nicht vor, dann sollten Sie lieber auf dieses Video verzichten. Am besten: Immer direkt an den Urheber schriftlich wenden und anfragen!

2 Antworten
    • Elisabeth & René Penselin
      Elisabeth & René Penselin says:

      Videos kann man zum Beipsiel einbetten auf der eigenen Website, indem man sie bei YouTube oder Videmo hostest und von dort den Code auf der eigenen Website hinterlegt. Von Kabel1 das Video lässt sich so in der Form nicht direkt einbetten, sondern nur verlinken.

      Antworten

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